ANMELDUNG ZUM VEREIN

Anmeldeunterlagen

SVP Beitrittserklärung
(Download als PDF)

SVP Vereinssatzung
(Download als PDF)

Beitragsordnung
SV Poppenweiler 1919 e.V.

Beitragsordnung
des Sportvereins 1919 Poppenweiler e.V.
(zu § 4 der Vereinssatzung)

 

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Anschriftenwechsel oder Bankverbindungsänderungen sind sofort mitzuteilen.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Der jährliche Vereinsbeitrag als Grundbeitrag an den Verein beträgt ab 01.01.2024:
a) Erwachsene (über 18 Jahre) 80,- €/Jahr
b) 1. Jugendlicher (bis 18 Jahre
2. Jugendlicher (bis 18. Jahre)
60,-

50,-

€/Jahr

€/Jahr

c) Familie (einschl. aller Kinder bis 18 Jahre) 135,- €/Jahr
d) In Ausbildung, Wehrpflichtige, Ersatzdienst-
leistende oder Studenten über 18 Jahre
bis 27 Jahre (auf Antrag)
60,- €/Jahr
e) Rentner (auf Antrag) 60,- €/Jahr
f) passive Mitglieder (auf Antrag) 35,- €/Jahr
g) Ehrenmitglieder 0,- €/Jahr
  1. Für aktive Teilnahme am Sportprogramm der Abteilungen werden folgende Zusatzbeiträge pro Jahr pro Abteilung (pro Sportprogramm) erhoben:
a) Breitensport

Frauenturnen, Männerturnen, Kinderturnen, Gymnastik

wie z.B. Ü 60, Kinderturnen, Nordic Walking,

sowie vergleichbare Angebote

20,- €/Jahr
b) Breitensport Plus

Zumba, Rückenfit, Bodyfit, HipHop, Ranzensportler

sowie vergleichbare Angebote

100,- €/Jahr
c) Fußball

Erwachsen und Jugend

60,- €/Jahr
d) Tennis

Erwachsene

100,- €/Jahr
e) Tennis

Jugend

 60,- €/Jahr
f) Volleyball 20,- €/Jahr
g) Tischtennis 20,- €/Jahr

Der Zusatzbeitrag wird immer für das ganze Jahr in dem die aktive Teilnahme stattfindet erhoben, außer bei Vereinseintritt nach dem 01.07. des Jahres, hier wird nur der halbe Zusatzbeitrag erhoben.

  1. Ausnahme bei Breitensport Plus, hier wird der Zusatzbeitrag halbjährlich erhoben, eine Kündigung ist hier auch halbjährlich möglich. Die Kündigung zur Teilnahme am Sportprogramm Plus muss bei der Geschäftsführung bis spätestens 31. Mai bzw. 30. November schriftlich erklärt werden.
  2. Für Arbeitseinsätze an Veranstaltungen oder für Mithilfe bei Arbeitseinsätzen von Abteilungen wird ein Bonus in Höhe von 20,- € pro Einsatz gewährt.

Im Bonusprogramm werden Arbeitseinsätze von einem halben Tag oder mind. fünf Stunden oder einer Schicht bei Veranstaltungen berücksichtigt.

Es werden pro entrichtetem Zusatzbeitrag jährlich max. zwei Boni je 20,- €, bei halbjährlichem Zusatzbeitrag im Sportprogramm Plus max. ein Bonus je 20,- € pro Halbjahr, vergütet, jedoch kann der gewährte Bonus die Höhe des jeweiligen Zusatzbeitrags nicht übersteigen.

Bei Vereinseintritt ab dem 01.07. des Jahres wird nur ein Bonus gewährt.

Arbeitseinsätze im Bereich der Jugend können auch durch deren Erziehungsberechtigte abgeleistet werden.

Der Bonus wird im Zuge der Berechnung der Mitgliedsbeiträge im Folgejahr vergütet, vorausgesetzt die Mitgliedschaft im Folgejahr besteht weiter.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird der Bonus für das Jahr in dem die Kündigung erfolgt nicht erstattet.

  1. Bei Vereinseintritt wird eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 25,- pro Mitglied / pro Familienmitgliedschaft erhoben.
  2. Anträge auf Ermäßigung des Beitrags aus sozialen Gründen sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vorstand vorzulegen. Der Vorstand entscheidet über die Erfüllung der Voraussetzungen und die Höhe der Ermäßigung nach eigenem Ermessen.
  3. In dem Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbund (WLSB) inbegriffen.
  4. Der Einzug des Beitrages erfolgt durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zum Anfang jeden Jahres. Das Beitragskonto des Vereins lautet:      Kreissparkasse Ludwigsburg                                                                IBAN: DE60 6045 0050 0453 33, BIC: SOLADES1LBG
  5. Mitglieder die bisher am SEPA-Lastschriftverfahren nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge spätestens nach Zahlungsaufforderung.

Kann die Zahlung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingezogen werden wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € je erneutem Zahlungsvorgang erhoben.

Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € je Zahlungsvorgang erhoben.

  1. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.
  2. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei der Geschäftsführung bis spätestens 30. November schriftlich erklärt werden.
  3. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  4. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert und nur für Zwecke der Erfassung verwendet.

Zusatzbeiträge Tennis

Zusätzlich zum Grundbeitrag an den SVP entfallen folgende
Zusatzbeiträge (ab 01.01.2013):

 

Erwachsene: 90€

Ehepaare:  120€

Kinder/Jugendliche bei Mitgliedschaft der Eltern/eines Elternteils in der Abteilung: 30 €

Kinder/Jugendliche ohne Mitgliedschaft der Eltern/eines Elternteils in der Abteilung: 50 €

Jugendliche über 18 Jahre in Ausbildung: 46 €

Passive Mitglieder: 36 €

Sportverein 1919 Poppenweiler e.V.
Lembergblick 11
D-71642 Ludwigsburg Poppenweiler
Tel. 07144-15118 (Vereinsheim)
Email: info@svpoppenweiler.de

 

Bettina Kammerer
Geschäftsführerin
07144-12142
geschaeftsfuehrung@svpoppenweiler.de

Fragen zum Beitritt oder sonstige Fragen zum Verein.

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