SVP Beitrittserklärung
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ANMELDUNG ZUM VEREIN

Beitragsordnung
SV Poppenweiler 1919 e.V.
(zu § 4 der Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Anschriftenwechsel oder Bankverbindungsänderungen sind sofort mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Der jährliche Grundbeitrag an den Verein beträgt ab 01.01.2009:
- Erwachsene (über 18 Jahre) 73,- €
- 1. Jugendlicher (bis 18 Jahre) 55,- €
2. Jugendlicher (bis 18. Jahre) 48,- € - Familie (einschl. aller Kinder bis 18 Jahre) 122,- €
- In Ausbildung, Wehrpflichtige, Ersatzdienst-
leistende oder Studenten über 18 Jahre
bis 27 Jahre (auf Antrag) 55,- € - Rentner (auf Antrag) 55,- €
- passive Mitglieder (auf Antrag) 33,- €
- Ehrenmitglieder 0,- €
- Anträge auf Ermäßigung des Beitrags aus sozialen Gründen sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassier vorzulegen.
- In dem Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbund (WLSB) inbegriffen.
- Der Einzug des Beitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum Anfang jeden Jahres. Das Beitragskonto des Vereins lautet: Kreissparkasse Ludwigsburg, IBAN-Nr. DE60 6045 0050 0000 045 3 33.
- Mitglieder die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge spätestens nach Zahlungsaufforderung.
- Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Kassier bis zum 1. Dezember schriftlich erklärt werden.
- Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
- Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert und nur für Zwecke der Erfassung verwendet.
Der Vorstand
Zusatzbeiträge Tennis
Zusätzlich zum Grundbeitrag an den SVP entfallen folgende
Zusatzbeiträge (ab 01.01.2013):
Erwachsene: 90€
Ehepaare: 120€
Kinder/Jugendliche bei Mitgliedschaft der Eltern/eines Elternteils in der Abteilung: 30 €
Kinder/Jugendliche ohne Mitgliedschaft der Eltern/eines Elternteils in der Abteilung: 50 €
Jugendliche über 18 Jahre in Ausbildung: 46 €
Passive Mitglieder: 36 €