13
06
2021

Wiederaufnahme Vereinssport

Liebe Vereinsmitglieder,

 

endlich, nach so vielen Monaten ohne Sport, können wir unsere Tore wieder öffnen und Euch wieder herzlich Willkommen heißen im Sportverein Poppenweiler!!

 

Die Inzidenzzahlen sinken, dadurch ergeben sich klare und greifbare Perspektiven für die Wiederaufnahme fast aller Bereiche unseres Sportprogramms. Hoffentlich bleibt es auch so!

 

Gestartet hat bereits der Fußball sowie das Turnen für Erwachsene und zum Teil unsere Kurse. Die Mitglieder wurden direkt informiert und der Sport konnte draußen im Freien gestaltet werden, da dies in der Halle noch nicht möglich war.

 

Jetzt können wir aber, da die Inzidenz unter 50 festgestellt wurde, den kontaktarmen Sport auch wieder in den Sporthallen verüben.

Das heißt wir starten unseren Sport der Kinder- und Jugendabteilung bereits ab nächster Woche, außer das Mutter-Kind-Turnen.

 

Die Voraussetzung zur Teilnahme am Sport wurde mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie der Corona-Verordnung Sport, die seit dem 7. Juni gilt, deutlich vereinfacht.

 

Im Klartext bedeutet das für die Teilnahme am Sport:

Der Zutritt zu den Sportanlagen ist für alle Teilnehmer ab 6 Jahren nur nach Vorlagen eines Test-Impf- oder Genesenennachweises gestattet.

Testnachweis:

Damit ist ein aktueller Covid-19 Schnelltest gemeint, der von einer offiziellen Teststelle ausgeführt und schriftlich bestätigt ist.

Impfnachweis:

Nachweis über die vollständige Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2. Die letzte erforderliche Einzelimpfung muss dabei mind. 14 Tage zurückliegen.

Genesennachweis:

Nachweis, dass innerhalb der letzten 6 Monate positiv mittels PCR Test auf SARS CoV-2 getestet wurde und das Testergebnis mind. 28 Tage zurückliegt.

 

Jeder, der an einem vom SV Poppenweiler organisierten Sportprogramm teilnimmt, erklärt mit Betreten der Sportstätte automatisch an, dass er einen der oben genannten Nachweise mit sich führt. Dieser ist auf Nachfrage der Behörde vorzuzeigen. Der SV Poppenweiler behält sich vor, Personen ohne entsprechenden Nachweis vom Training auszuschließen.

 

  • Kinder ab 6 Jahren müssen einen bescheinigten negativen Test vorlegen. Dieser darf nicht älter als 60 Stunden sein. Die Schulkinder der Grundschule Poppenweiler erhalten ein sogenanntes „Testheft“. Wenn das Kind das Testheft am Testtag dabei hat, wird die Schule das Testergebnis bescheinigen. Die weiterführenden Schulen stellen ebenfalls Bescheinigungen nach der Testung aus! Wichtig ist dabei, dass man diese auch anfordert!
  • Das Tragen von Masken (ab 6 Jahren) ist weiterhin verpflichtend, außer es kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Es gelten die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

 

 

Nun wünschen wir allen einen guten Start in die kommende Woche und hoffen, dass wir unser Sportprogramm zumindest bis zu den Sommerferien durchziehen können 😊

 

Es grüßt Sie die Vorstandschaft des SV 1919 Poppenweiler

 

Armin Klotz, Silvia Johannsen und Thomas Emmerling

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